Reparaturen, nicht Austausch!

  • Bundesweiter Service fürIhre Elektro-Flächenheizung

    Bundesweiter Service für

    Ihre Elektro-Flächenheizung

Analyse, Dokumentation, Erstellung eines Gutachtens

Flächenheizungen haben nicht die Eigenschaft, sich selbst zu zerstören. Das zeigen einige unserer Anlagen, die seit fast 50 Jahren bereits in Betrieb sind. In der Regel sind es von außen einwirkende Eingriffe oder Belagsveränderungen die diese Schäden hervorrufen. 

Beispiel:

Innen: Aus dem Hänge-WC wird ein Stand-WC an anderer Stelle, an der Treppe wird das Geländer ausgetauscht, aus der Duschtasse wird eine bodennahe Dusche, Austausch des Bodenbelages mit neuen Sockeln, ungeschulte Selbstverleger kreuzen Heizkabel, die nach Jahren durchbrennen und… und... und...

Außen: Eine neue Ablaufrinne wird eingebaut, weil die alte undicht ist, Beläge werden ausgetauscht und eine Richtschnur in den Boden eingeschlagen, „vergessene“ Dehnfugen bilden sich im Laufe der Zeit „selbst“ aus, ein Heizkabel wurde beim Einbau beschädigt und meldet sich erst nach Monaten und Jahren, Straßengullys werden gegen neue ausgetauscht und... und... und…

Erfahrungen im Reparieren von elektrischen Freiflächenheizungen mit mehr als 500 Fotos mit Dokumentationen zeigen alles auf, was man sich nur vorstellen kann; aber auch hier gibt es immer wieder etwas Neues.

Beispiel Hotel an der Messe Frankfurt Tiefgarage:

Eine Rampenschrammbordbetonierung wurde wegen abbrechender Kanten saniert. Die Schalung wurde seitlich in das Schrammbord gebohrt und hat an sechs Stellen die Heizung getroffen. Die Löcher wurden fein verspachtelt und damit unsichtbar. Wir fanden alle Stellen und durch die im Loch verbliebenen Kunststoffdübel war nachvollziehbar, was passiert war. Reparatur durchgeführt, Rampe in Ordnung.

Hier ist es meistens der Handwerker, der beschädigt. Aber er ist nicht immer der, der haftet. Wusste er von der Rampenheizung, dann war es fährlässig. Wusste er von der Heizung nichts, kann ihm kein Vorwurf gemacht werden.

Somit sind wir also für alle tätig, die ein Interesse an einer eindeutigen Schadensanalyse und einer möglichst kostengünstigen Reparatur haben. Die Betriebshaftpflicht-Versicherer, die sowieso nur selten leisten, leisten ganz sicher nicht ohne eine genaue Darstellung des Schadens. Sie wenden den Schaden dann gemäß ihrer vielfältigen Ausschlüsse ab und Sie müssen in der Regel selbst leisten.

Wir stellen Ihnen ein Gutachten aus, das Sie auch bei Gericht verwenden können. Meistens wird dann vom Gericht bei sehr hohen Summen doch noch ein vereidigter Sachverständiger hinzugezogen. Dieser schließt sich in der Regel unseren Ausführungen an, da diese fundiert und aussagekräftig sind.